Ein kurzer Überblick zur aktuellen Rechtslage
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir an dieser Stelle nicht die gesamte Rechtslage dokumentieren
können. Wir möchten Ihnen aber dennoch in verständlicher Form einen Überblick
ermöglichen. Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Seite Link-Sammlungen unter
dem Begriff GVU
Urheberrecht ( die Grundzüge )
Gegenstand des Urheberrechts wie auch des gewerblichen
Rechtschutzes sind keine körperlichen Gegenstände, sondern die Rechte an unkörperlichen
Gütern. Dabei schützt das Urheberrecht die Geistesschöpfungen, Werke der Literatur,
Wissenschaft und der Kunst. Das Schutzgut bei einem Gewerblichen Rechtschutz ist demgegenüber die
geistige gewerbliche Leistung. Ein Urheberrecht entsteht bei Vorliegen eines Werkes, wohingegen bei den
gewerblichen Schutzrechten ein formelles Registrierverfahren erforderlich ist.
Grundsätzlich
ist davon auszugehen, dass alle Urheberrechte geschützt sind. Somit sind alle illegal bezogenen
Kopien, Dateien etc., die sich im Besitz einer Person befinden bereits als Urheberrechtsverletzend
anzusehen. Man muss in diesem Fall damit rechnen, dass die Rechteinhaber auf Unterlassung, Schadenersatz
und auch u.U. auf Vernichtung klagen werden. Dieses kann für den Besitzer und Nutzer einer
illegalen Kopie oder Datei bereits erhebliche finanzielle Nachteile haben. Ferner ist nicht auszuschließen,
dass bei einer Strafrechtlichen Verurteilung Gefängnis droht.
Unwissenheit schützt
vor Strafe nicht - ist ein Sprichwort welches bei Urheberrechtverletzungen eine besondere Bedeutung hat.
Lesen Sie auch folgenden Vortrag zum Thema "Die Rechtslage zum Urheberrecht".
(Es wird sich ein eigenes Fenster öffnen, das Sie nach dem Lesen einfach schließen, um hierher zurück zu kehren.)