Ein kurzer Überblick zur aktuellen Rechtslage

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir an dieser Stelle nicht die gesamte Rechtslage dokumentieren können. Wir möchten Ihnen aber dennoch in verständlicher Form einen Überblick ermöglichen. Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Seite Link-Sammlungen unter dem Begriff GVU

Urheberrecht  ( die Grundzüge )

Gegenstand des Urheberrechts wie auch des gewerblichen Rechtschutzes sind keine körperlichen Gegenstände, sondern die Rechte an unkörperlichen Gütern. Dabei schützt das Urheberrecht die Geistesschöpfungen, Werke der Literatur, Wissenschaft und der Kunst. Das Schutzgut bei einem Gewerblichen Rechtschutz ist demgegenüber die geistige gewerbliche Leistung. Ein Urheberrecht entsteht bei Vorliegen eines Werkes, wohingegen bei den gewerblichen Schutzrechten ein formelles Registrierverfahren erforderlich ist.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass alle Urheberrechte geschützt sind. Somit sind alle illegal bezogenen Kopien, Dateien etc., die sich im Besitz einer Person befinden bereits als Urheberrechtsverletzend anzusehen. Man muss in diesem Fall damit rechnen, dass die Rechteinhaber auf Unterlassung, Schadenersatz und auch u.U. auf Vernichtung klagen werden. Dieses kann für den Besitzer und Nutzer einer illegalen Kopie oder Datei bereits erhebliche finanzielle Nachteile haben. Ferner ist nicht auszuschließen, dass bei einer Strafrechtlichen Verurteilung Gefängnis droht.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - ist ein Sprichwort welches bei Urheberrechtverletzungen eine besondere Bedeutung hat.

Lesen Sie auch folgenden Vortrag zum Thema "Die Rechtslage zum Urheberrecht".
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