Vielfach herrscht der Glaube vor, seit den 60er Jahren hätte es ein Recht auf Privatkopie von urheberrechtlich geschützten Werken gegeben.
Tatsächlich wurde 1965 zwar entschieden, dass Privatkopien zulässig sind, weil man analoge Kopien nicht verhindern konnte, weil mit zunehmender Kopienzahl die Qualität schlechter wurde und daher die Anzahl der Kopien begrenzt war.
Ein gesetzlich verankertes RECHT auf Privatkopien gab es jedoch nie!
Die Situation für die Rechteinhaber hat sich mit den heute verfügbaren technischen Vervielfältigungsmöglichkeiten drastisch gegenüber 1965 verändert, so dass eine Neuregelung notwendig wurde.